Bei den folgenden familienrechtlichen Anliegen kann ich Sie beraten, vertreten bzw. unterstützen:

Trennung und Scheidung
Wenn Paare sich trennen, sind neben den emotionalen Belastungen viele neue und unbekannte rechtliche Problemen zu lösen. Die zuvor miteinander verbundenen Leben müssen sowohl finanziell und meist auch räumlich getrennt werden. Daher kann eine rechtzeitige rechtliche Beratung Klarheit verschaffen. So können Sie Ihre Rechte und Ansprüche sichern und den Weg für eine neue Perspektive für die Zukunft eröffnen.

Für verheiratete Paare stellt sich die Frage einer Scheidung und den damit zusammenhängenden Folgeproblemen wie beispielsweise:

  • Zu welchem Zeitpunkt ist eine Scheidung möglich? (Scheidungsvoraussetzungen)
  • Was bedeutet Trennung?
  • Was geschieht mit der Ehewohnung und dem Hausrat?
  • Wie wird das Vermögen und wie die Rentenanwartschaften ausgeglichen? (Zugewinn und Versorgungsausgleich)
  • Wer erhält wie lange wie viel Unterhalt? (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)
  • Was geschieht mit den Kindern?

Aber auch für unverheiratete Paare ist eine Trennung mit vielen Herausforderungen verbunden. Eine rechtzeitige und umfassende Einschätzung der rechtlichen Situation ist da hilfreich, um die Situation besser bewerten und entsprechend handeln zu können.

Selbstverständlich erhalten Sie auch rechtliche Unterstützung in den sog. Gewaltschutzverfahren.

Kinder

Im Kindschaftsrecht werden die Herausforderungen im Bereich des Besuchsrechts, des Sorgerechts und des Unterhaltsrechts im Verhältnis zu Kindern gereglt. Da diese Verfahren meist mit einer hohen emotionalen Beteiligung geführt werden, ist eine fundierte rechtliche Vertretung notwendig.

Bei folgenden Themen können Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen:         

  • Fragen des Sorgerechts, z.B.: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge usw.
  • Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
  • Regelungen zum Besuchsrecht (Umgang)
  • Statusfragen wie Adoption, Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung
Eheverträge

Viele Eheleute entscheiden sich, die Folgen einer Trennung vorab zu regeln, damit diese noch zu „guten Zeiten“ geregelt sind und später bei einer möglichen Trennung kein Rosenkrieg geführt wird. Dieser Wunsch läßt sich mit einem Ehevertrag nicht immer umsetzen, da sich die Umstände auch grundlegend verändern können. Dennoch ist ein Ehevertrag eine gute Möglichkeit sich für den Fall einer Scheidung abzusichern.

Ebenso können noch Scheidungsfolgevereinbarung in der Trennungszeit getroffen werden.

Internationales Familienrecht

In der heute viel globaler gestalteten Welt sind auch die zwischenmenschlichen Beziehungen bi- oder gar international. Hinsichtlich der sich daraus ergebenen rechtlichen Schwierigkeiten sind Sie bei mir in den richtigen Händen.