Meine Leistungen
Meine Mandanten werden von mir in folgenden Bereichen beraten und vertreten:
- außergerichtlich gegenüber anderen Personen oder im Rahmen einer Beratung
- bei Gericht
- gegenüber Behörden (Bsp. Jugendamt, Ausländerbehörde)
Kosten
Die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier ist für die jeweiligen Verfahrensabschnitte und für die entsprechenden Streitwerte die Gebührenhöhe festgelegt.
Für besonders aufwendige oder umfangreiche Angelegenheiten können Vergütungsvereinbarungen getroffen werden.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind somit transparent. Zu Beginn eines Mandates werden Sie über die zu erwartende Höhe der Kosten informiert.
Sollten Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz einen sog. Berechtigungsschein für eine Beratung zu erhalten. In Gerichtsverfahren kann in diesen Fällen Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe beantragt werden. Bei einer Beratung mit einem Berechtigungsschein beträgt Ihr Eigenanteil 15,00 €.